Google Maps „Bereiniger“ haben einen neuen Trick auf Lager: die Verleumdungsklage. Nein, nicht vor Gericht, sondern bei Google.
Statt sich über eine Bewertung zu beschweren und zu behaupten, der Kunde hätte dort nie ein Geschäft getätigt (eine Aktion, die schnell in die Hose gehen kann, wenn der Kunde Belege hat1Oder wenn Bilder vom Besuch an der Bewertung angehängt sind), wird jetzt einfach behauptet, dass es sich bei der Bewertung um „Verleumdung“ handelt.
Was sind solche Verleumdungen? Na ja, ganz einfach: alle Bewertungen mit weniger als vier Sternen. Fertig. Auch wenn gar kein, oder selbst ein positiver, Text dabei ist.
Unter anderem das hier:
★★★ Die Portionen sind riesig, auch wenn man etwas warten muss, da die Bedienungen oft überfordert erscheinen. Geschmacklich sind sie im Mittel der Stadt, nicht das Beste aber absolut nicht schlecht. Am Kleinen Platz ist immer was los, und manchmal muss man auch warten, wenn’s mal wieder voll ist… dann gibt’s aber Gutes auch nahe dran. Wenn aber Platz ist spricht nichts gegen’s Hinsetzen.
Dann gibt’s einen solchen Brief von Google:
Da freut man sich doch. Ding ist nur, die Herzogstubn sind bei mir in der Nachbarschaft. Und das bedeutet, dass ich (neben diesem Post) auch mal vorbeischauen werde, und den lieben Herrn Geschäftsführer mal fragen, ob die 182.700€, die er da so als staatliche Hilfe in 2021 bekommen hat, nicht vielleicht besser in andere Sachen als einen Google-Review-Bereiniger investiert wären.